
Tipps & Regeln
Der Postverkehr in Justizvollzugsanstalten unterliegt selbstverständlich gewissen Regeln,
ebenso wie der Umgang mit der erhaltenen Post.
Hier findet ihr wertvolle Tipps und wichtige Hinweise.

01
Schutz des Persönlichkeitsrechtes
Die Veröffentlichung der Briefinhalte ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaftierten verletzt deren Persönlichkeitsrecht und ist demnach strafbar.
Daher unser dringlicher Hinweis und Regel Nr. 1:
Das Veröffentlichen der Briefinhalte ist verboten!
02
Inhalte
Der Briefverkehr im Strafvollzug unterliegt der Kontrolle. Bitte schreibe keine Beleidigungen (v.a. gegen das Justiz- oder Vollzugspersonal), denn womöglich wird ein solcher Brief nicht weitergeleitet und könnte unter Umständen noch eine Strafanzeige wegen Beleidigung nach sich ziehen. Auch Aussagen über Fluchtpläne oder sonstige geheime Botschaften (egal ob ernst gemeint oder nicht) werden ebenfalls nicht weitergeleitet.

03

Geschenke & Extras
Es dürfen weder Gegenstände noch Geld beigelegt werden. Briefmarken sind erlaubt, aber es gibt Unterschiede was die Menge betrifft. Gegen die jeweilige Briefmarke für den Antwortbrief wird keine JVA etwas einzuwenden haben. Wenn Du eine größere Menge beilegen willst, erkundige Dich bitte bei Deinem Briefkontakt oder der jeweiligen JVA über deren Bestimmungen. Bitte verwende nur herkömmliche Briefumschläge und keine gefütterten.
04
Gefangene in U-Haft
Befindet sich jemand in Untersuchungshaft, heißt das, dass er (noch) nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Die Postbeförderung dauert in diesem Fall länger als normal, da der Inhalt des Briefes erst von richterlicher Seite geprüft wird. Daher sollte man einen Gefangenen in U-Haft nicht über die vorgeworfene Tat (z.B. Tathergang) befragen, denn seine Antwort könnte gegen ihn verwendet werden (sofern er sie beantwortet).

05
Zeit & Engagement

Bitte überlegt euch genau, ob ihr die Zeit und die Lust habt, eine Brieffreundschaft einzugehen!
Für die Inhaftierten bedeutet der Kontakt nach draußen sehr viel, weshalb nicht leichtfertig damit umgegangen werden sollte.
Das heißt natürlich nicht, dass man den Kontakt nicht auch beenden kann, sollte es z.B. einfach nicht passen. Aber auch das sollte dem Briefpartner respektvollerweise mitgeteilt werden, statt ihn sang- und klanglos auf eine Antwort warten zu lassen.